Weitere Hinweise bzgl. der Unterstützungsunterschriften

  • Das Formblatt muss beidseitig ausgedruckt werden, die Datenschutzhinweise müssen also auf der Rückseite stehen
  • Bitte beim Ausfüllen auf Vollständigkeit achten – nur dann zählt die Unterschrift (PLZ, Ort oder Ort der Unterschrift wird oft vergessen). Bitte auch darauf achten, dass das Datum richtig ist.
  • Abgabefrist für uns ist der 19.07.2021. Davor müssen die Unterschriften auch noch beim jeweiligen Amt geprüft werden (Bescheinigung des Wahlrechts auf dem unteren Teil des Formblattes). Die Bescheinigung des Wahlrechts wird im jeweiligen Wohnort des Unterzeichners ausgestellt. Bei kleineren Orten ist das meistens die Stadtverwaltung oder das Bürgeramt, bei größeren Städten oft das Wahlamt. Die Bescheinigung des Wahlrechts kann auch selbst bei der entsprechenden Behörde eingeholt werden und dann zu uns geschickt werden (lassen). Bei kurz vor der Abgabefrist gesammelten Unterschriften ist es so wahrscheinlicher, dass die Unterschriften noch rechtzeitig geprüft beim jeweiligen Landeswahlleiter eingereicht werden können und zählen.